Rechtsfahrgebot
Welcher Autofahrer hätte das nicht gerne: allzeit freie Fahrt, keine lästigen Staus, grüne Welle und Fahren, wo man möchte. Doch der Gesetzgeber schiebt der freien Fahrt einen Riegel vor. So existieren Verkehrsregeln, an die sich jeder Verkehrsteilnehmer halten muss. Nur dort fahren, wo man möchte, klingt theoretisch verlockend, ist in der Praxis jedoch verboten. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt nämlich ein Rechtsfahrgebot, das heißt, Fahrzeuge müssen grundsätzlich immer möglichst weit rechts fahren. Dabei ist das Rechtsfahrgebot auch beim Abbiegen zu befolgen; beim Linksabbiegen muss der Fahrzeugführer einen möglichst großen Bogen fahren, beim Rechtsabbiegen hingegen einen möglichst kleinen. Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, hat sowohl ein Bußgeld als auch einen Punkt in Flensburg zu erwarten.
Bußgeld- und Strafenkatalog
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
Gegen das Rechtsfahrgebot, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, verstoßen | ||
...bei Gegenverkehr | 80€ | 1 |
...beim Überholtwerden | 80€ | 1 |
...bei Unübersichtlichkeit | 80€ | 1 |
...in einer Kurve | 80€ | 1 |
...an einer Kuppe | 80€ | 1 |
...beim zu engen Linksabbiegen | 80€ | 1 |
...beim zu weiten Rechtsabbiegen | 80€ | 1 |
...mit Unfall als Folge | 100€ | 1 |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen? – Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Wer das Rechtsfahrgebot missachtet und andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, riskiert ein Bußgeld und einen Eintrag in die Verkehrssünderkartei. Der Bußgeldkatalog bestraft ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg. Führt das Fehlverhalten zu einem Unfall, muss der Betroffene 100 Euro zahlen.
Bußgeldkatalog für Rechtsfahrgebot
Rechtsfahrgebot – wann gelten Ausnahmen?
Ausnahmen bestätigen bekanntermaßen die Regel – so auch beim Rechtsfahrgebot. Gemäß § 7 StVO gilt das Rechtsfahrgebot in bestimmten Verkehrssituationen nur bedingt:
- auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen in eine Richtung, wenn das Verkehrsaufkommen hoch ist
- innerorts auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen in eine Richtung (nur bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht)
Die Ausnahmeregelungen dienen dazu, dass der Verkehr möglichst flüssig und ungestört läuft.
Rechtsfahrgebot – Regelungen auf Autobahnen und Landstraßen
Für die Verkehrssicherheit sind Regeln bzw. das Einhalten der Regeln insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen oder Landstraßen unerlässlich. Regelverstöße können gravierende Auswirkungen haben und schwere Unfälle auslösen. Damit der Verkehr möglichst flüssig und ungestört läuft und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist auf einer mehrspurigen Autobahn oder Landstraße stets die rechte Spur zu befahren. Sowohl die linke als auch die mittlere Fahrspur dürfen nur zum Überholen genutzt werden. Es gilt zwar das Rechtsfahrgebot, rechts überholen ist allerdings verboten. Ein Überholvorgang ist nur auf der mittleren oder der linken Spur erlaubt.
Unter gewissen Voraussetzungen ist es jedoch erlaubt, bei einer mehrspurigen Fahrbahn durchgängig die mittlere Spur zu nutzen:
- Überholen von Fahrzeugen auf der rechten Spur in Abständen von 20 Sekunden
- andere Verkehrsteilnehmer werden nicht behindert oder gefährdet
Ist der rechte Fahrstreifen länger als 20 Sekunden befahrbar, besteht gemäß verschiedenen Gerichtsurteilen die Pflicht, diesen auch zu nutzen.