B-Verstoß in der Probezeit
Bei Fahranfängern ist die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, aus naheliegenden Gründen höher als bei Fahrern mit langjähriger Praxis. Aufgrund ihrer Unerfahrenheit und der daraus resultierenden falsche Einschätzung ihrer Fähigkeiten beim Autofahren geht von ihnen eine erhöhte Unfallgefahr bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs aus.
Um dem entgegenzutreten und dem Sicherheitsrisiko vorzubeugen, hat der Gesetzgeber bereits 1986 die zweijährige Probezeit eingeführt. In diesen zwei Jahren gelten für Fahranfänger strengere Vorschriften als für langjährige Führerscheininhaber. Verkehrsdelikte werden strenger geahndet. Dabei unterscheidet das Verkehrsrecht zwischen A- und B-Verstößen. A-Verstöße stellen schwerwiegende Vergehen da, bei B-Verstößen handelt es sich um weniger schwerwiegende Vergehen. Die gesetzliche Grundlage bildet Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Verstöße beider Kategorien können eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen. Das Strafmaß hängt unter anderem davon ab, welche der Vorschriften bzw. Gesetze missachtet wurden: Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder Strafgesetzbuch (StGB).
Bußgeld- und Strafenkatalog
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Um mehr als 8 Monate die Hauptuntersuchung überzogen | 60€ | 1 | - |
Anschnallpflicht bei Kindern missachtet | 60€ (1 Kind) 75€ (mehrere Kinder) | 1 | - |
rechtswidrige Ladungssicherung | 60€ | 1 | - |
...mit Gefährdung | 75€ | 1 | - |
abgefahrene Reifen | 60€ | 1 | - |
Auf der Autobahn parken | 70€ | 1 | - |
Vor einer Feuerwehrzufahrt parken | 65€ | 1 | - |
nicht ordnungsgemäße Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs | 30€ | 1 | - |
...mit Gefährdung | 60€ | 1 | - |
B-Verstoß: Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis
Der Bußgeldkatalog sanktioniert einen B-Verstoß mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis hat ein einzelner B-Verstoß allerdings nicht. Anders sieht es jedoch aus, wenn sich der Führerscheinneuling einen weiteren B-Verstoß zuSchulden kommen lässt. Zwei B-Verstöße werden nämlich wie ein A-Verstoß gewertet. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Zudem muss der Fahranfänger an einer kostenpflichtigen Nachschulung teilnehmen. Zwei weitere B-Verstöße haben eine schriftliche Verwarnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Folge. Dazu wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. “Sammelt” der Führerscheinneuling sechs B-Verstöße oder drei A-Verstöße erfolgt ein mindestens sechsmonatiger Fahrerlaubnisentzug.
B-Verstoß als Ordnungswidrigkeit
Es gibt eine Reihe an Ordnungswidrigkeiten, die einen B-Verstoß darstellen. Dazu zählen zum Beispiel das Parken vor einer Feuerwehrzufahrt, eine rechtswidrige Ladungssicherung oder die Missachtung der Anschnallpflicht bei Kindern. Auch wenn B-Verstöße laut Definition “weniger schwerwiegend” sind, so können sie doch den Straßenverkehr erheblich gefährden und zu schweren Unfällen führen.
B-Verstoß als Straftat
Ein B-Verstoß kann auch vorliegen, wenn gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder Strafgesetzbuch (StGB) ein Straftatbestand erfüllt ist.
Eine Straftat nach den StVG, die als B-Verstoß gewertet wird, ist zum Beispiel ein Kennzeichenmissbrauch.
Die im StGB in diesem Zusammenhang aufgeführten Tatbestände sind unter anderem fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und anderweitige Straftaten im Straßenverkehr, die keinen A-Verstoß darstellen. Die Einordnung einer Straftat in die Kategorien A- oder B-Verstoß hängt davon ab, welches Vergehen der Tat vorausgegangen ist.