Bußgeld- und Strafenkatalog
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Änderungen im Bußgeldkatalog seit November 2021: Verschärfung von Sanktionen bei Verstößen im Straßenverkehr
Für manchen Kfz-Fahrer bzw. Verkehrssünder sind es schlechte, für andere Verkehrsteilnehmer und die allgemeine Verkehrssicherheit gute Nachrichten: Der Bußgeldkatalog ändert sich und sieht für bestimmte Delikte im Straßenverkehr sowohl erhöhte Bußgelder als auch strengere zusätzliche Sanktionen (Punkte in Flensburg und Fahrverbot) vor. Im Mittelpunkt der Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) stehen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken und das Fahren durch eine Rettungsgasse.
Kontrollleuchten
Man kennt das vom Handy oder vom Fernseher: vor zig Jahren war das, was man damit machen konnte, noch bescheiden und übersichtlich, heutzutage ist die Vielfalt an Funktionen und Programmen kaum noch zu überblicken. Beim Auto ist es nicht anders: die technischen Möglichkeiten werden immer komplexer, die automatischen Funktionen und Sicherheitssysteme immer raffinierter, entsprechend die akustischen oder optischen Anzeigen und Kontrollleuchten nicht weniger, sondern mehr. Die Anzeige von Fernlicht oder Fahrtrichtungsanzeiger (“Blinker”) ist jedem vertraut, aber so manche selten oder fast nie aufleuchtenden Kontrolllampen werden im Laufe der Zeit in ihrer Bedeutung einfach vergessen.
Beschleunigungsstreifen
Das Fahren auf der Autobahn mit hohen Geschwindigkeiten, die – zumindest in Deutschland aufgrund eines fehlenden generellen Tempolimits – nicht selten über 200 km/h betragen, lässt in der Regel bei allen Autofahrern aus verschiedenen Gründen das Adrenalin ansteigen; sei es aus Freude daran, ein leistungsstarkes Fahrzeug mit ordentlich PS über die Straßen bzw. Fahrbahnen zu “jagen” oder aus Respekt vor und Verunsicherung wegen derart hoher Geschwindigkeiten. Doch bis man endlich auf der Autobahn fährt, muss zunächst über den sogenannten Beschleunigungsstreifen die Autobahnauffahrt “erklommen” werden.
Schrittgeschwindigkeit
Besonders dann, wenn man im Straßenverkehr einigermaßen zügig voran kommt, ohne dass der Verkehrsfluss beispielsweise durch Stau oder stockenden Verkehr maßgeblich beeinträchtigt bzw. behindert wird, sind sie für viele Kfz-Fahrer lästig: Geschwindigkeitsbegrenzungen, die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorschreiben. Höchstgeschwindigkeiten sind durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder ergänzend durch Verkehrsschilder meist durch eine bestimmte Geschwindigkeitsangabe eindeutig festgelegt. So gilt zum Beispiel gemäß StVO innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; vorausgesetzt, Verkehrsschilder schreiben keine andere, niedrigere Höchstgeschwindigkeit vor.
Autofahren mit Hörbehinderung
Die Verkehrssicherheit hat beim Führen eines Kfz im Straßenverkehr oberste Priorität. Daher schreibt der Gesetzgeber strenge Regelungen vor, um die Fahrerlaubnis erwerben und ein Kfz fahren zu dürfen. Wesentliche Voraussetzung ist die geistige, charakterliche und körperliche Eignung, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen und beherrschen. Im Idealfall bedeutet das unter anderem, dass der Betroffene bzw. der Führerscheinbewerber gesundheitlich topfit und körperlich nicht beeinträchtigt ist. Allerdings sind viele Menschen von gesundheitlichen bzw. körperlichen Beeinträchtigungen betroffen (zum Beispiel durch Beeinträchtigung des Seh- oder Hörvermögens) und in ihrer Selbstständigkeit und Mobilität eingeschränkt.
Privatstraße
Wer an das Wort “Straße” denkt, stellt sich im Allgemeinen etwas Öffentliches und frei Zugängliches vor – einen Weg oder einen Raum, in bzw. auf dem sich jeder frei bewegen kann. Dass es auf öffentlichen Straßen mitunter eigene Spuren für spezielle Fahrzeuge gibt (zum Beispiel Bus- oder Taxispuren), dass manche Straßen besonderen Nutzern vorbehalten sind (“Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei”) oder vielleicht irgendwo nur durch Baustellenfahrzeuge oder die Autobahnmeisterei genutzt werden dürfen, ist auch jedem klar. Ebenso wie der Umstand, dass auf “Spielstraßen” natürlich besondere Vorschriften gelten.